FATCA
Meldepflicht für US-amerikanische Konto- und Depotinhaber
Aufgrund des US-amerikanischen Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) haben Deutschland und viele weitere Staaten mit den USA eine Erweiterung der bilateralen Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung vereinbart. Finanzinstitute, die nicht in den USA ansässig sind, müssen den USA steuerlich relevante Informationen zu US-Kunden zur Verfügung stellen.
FATCA betrifft Finanzinstitute und Versicherungen
Wir sind verpflichtet, Informationen über unsere US-amerikanischen Konto- und Depotinhaber über das Bundeszentralamt für Steuern an die amerikanische Finanzverwaltung (Internal Revenue Service – IRS) zu übermitteln. Versicherungen müssen ebenso über US-amerikanische Kunden informieren, die bestimmte Renten- und Lebensversicherungen abgeschlossen haben.
Bilaterale Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung
Mit FATCA möchten die USA die Steuerhinterziehung bei Auslandskonten bekämpfen und das Steueraufkommen erhöhen. Der deutsche Fiskus erhält im Gegenzug Steuerinformationen von US-Banken über Anleger, die in Deutschland steuerpflichtig sind.
Natürliche Personen und Unternehmen sind betroffen
Von FATCA betroffen sind die bei uns unterhaltenen Konten und Depots natürlicher Personen und Unternehmen bzw. Gesellschaften, an denen US-Personen zu mindestens 25 Prozent beteiligt sind.